Kompetenznachweise für Fernpiloten
Das Absolvieren eines EU-Kompetenznachweises (A1/A3 oder A2) ist für alle Fernpiloten, die in der offenen Betriebskategorie mit UAS mit einer höchstzulässigen Startmasse von 250g oder mehr fliegen wollen, verpflichtend.
Mit Gültigkeitsbeginn der neuen EU-Vorschriften, DVO (EU) 2019/947 und DVO (EU) 2019/945) zum 31.12.2020 müssen Betreiber eines unbemannten Luftfahrtzeugsystems (UAS) bestimmte Regeln beachten, um sich nicht ordnungswidrig zu verhalten oder strafbar zu machen.
Ab 01.01.2024 sind Kompetenznachweise für Drohnen ab 250 Gramm zwingend erforderlich.
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Wir informieren Sie gern.
Ausbildungsinhalte (Anpassungen und Änderungen möglich).
Gesetzliche Grundlagen, föderale Struktur in Deutschland
- Luftrecht 8UE
- Fluggerätekunde 4UE
- Meteorologie 2UE
- Flugbetrieb, Navigation und Sensorbedienung 4UE
- Praktische Ausbildung (Freifläche) 16UE
- Prüfungsvorbereitung und Prüfungsdurchführung zur Erlangung des Kompetenznachweises A1/A3 2UE